PS Marketing & Consulting
1. Geltung
1. 1
Folgende AGBs sind Bestandteil für alle zwischen dem Unternehmen PS Marketing GmbH (im folgenden PSM genannt) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge.
1. 2
Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGBs entsprechen. Diese AGBs gelten im Übrigen ferner für die per Fax, E-Mail oder Post nach Vertragsschluss zugesandten Zusatz- und Änderungsaufträge.
2. Angebot und Abwicklung
2. 1
Von Beginn jeder kostenverursachenden Maßnahme wird grundsätzlich dem Auftraggeber durch PSM in schriftlicher oder mündlicher Form ein Angebot unterbreitet, welcher durch den Auftraggeber (Auftragserteilung) freigegeben werden muss. Kleinere Aufträge, also Aufträge mit einem Nettowert bis zu 250,- Euro sowie Aufträge im Rahmen laufender Projekte bedürfen keiner Unterbreitung von Kostenvoranschlägen und somit auch keiner vorherigen Genehmigung.
2. 2
Der Auftraggeber legt PSM vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor bzw. erklärt schriftlich die Freigabe des vorgelegten Datensatz bzw. Entwurf/Reinzeichnung.
2. 3
PSM ist berechtigt, die Arbeiten einem Dritten zu übertragen.
3. Urheberrecht und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt, Mitwirkung
3. 1
Der Auftraggeber bestätigt und versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten, Vorlagen, Bilder, Texte, Dateien etc. im urheberrechtlichen Eigentum des Auftraggebers stehen und somit frei von Rechten Dritter sind, sodass Dritte in ihren Rechten nicht verletzt werden. Eine Prüfung von Seiten PSM erfolgt nicht. Sollte die Vorlage, die Datei, die Daten etc. nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber PSM für Ansprüche Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und Dateien sowie der eingerichteten Domain von allen Ersatzansprüchen frei, insbesondere dann, wenn PSM im Laufe der Tätigkeit Bedenken kundgibt, welche die Zulässigkeit der Maßnahmen betrifft. Die Anmeldung solcher Bedenken hat unverzüglich und vor allem schriftlich bei Bekannt werden zu erfolgen. Eine Prüfungspflicht und somit auch Haftung für etwaige Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und/oder warenzeichenrechtliche Rechte, deren Zulässigkeit und/oder Eintragungsfähigkeit der Arbeiten besteht von Seitens PSM nicht. Erachtet PSM für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit einem gesetzlichen Vertreter von PSM die Kosten hierfür der Auftraggeber.
3. 2
Der Auftraggeber verpflichtet sich, stets Kopien von den übergebenen Daten und Unterlagen für sich selbst zu fertigen, um eine eventuelle weitere Übersendung sicher zu stellen.
4. Gewährleistung und Haftung
4. 1
In den folgenden Punkten finden sich Bestimmungen, aus denen sich ergibt, dass PSM nicht verantwortlich ist und nicht haftet.
4. 2
All diese Punkte gelten nicht für fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen von PSM oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PSM bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
4. 3
All diese Punkte gelten auch nicht für die vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von PSM oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PSM bei sonstigen Schäden.
4. 4
Sollte es beim Übertragungswege, welcher Art auch immer, zu Verlusten von Daten, Unterlagen etc. kommen, kann PSM hierfür unter der Einschränkung 3.1 nicht in die Haftung genommen werden.
4. 5
Im Wege der Übermittlung ist dem Auftraggeber bekannt, dass beim Übertragungsweg, trotz höchster Sicherheitsstandards, die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzugreifen bzw. abzuhören. Für dieses Risiko übernimmt allein der Auftraggeber die Verantwortung und PSM haftet unter der Einschränkung 3.1 nicht.
4. 6
Sollten Mängel, Beschädigungen oder dergleichen bei Datenträgern vorliegen, ist auch hier PSM haftungsmäßig unter der Einschränkung 3.1 nicht belangbar.
4. 7
Die Haftung von PSM ist unter der Einschränkung 3.1 ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen können.
4. 8
Für den Fall des Datenverlustes bei PSM, trotz stetigen Backups der Daten, ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich PSM zur Verfügung zu stellen. Kommt der Auftraggeber dem nicht nach oder ist nicht im Stande einen Datenbestand zur Verfügung zu stellen, haftet PSM für eventuell auftretende Schäden unter der Einschränkung 3.1 nicht.
4. 9
Reinzeichnungen, Skizzen (sprich Entwürfe) sowie fertige Daten und Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
4. 10
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen etc. pp. Entfällt unter der Einschränkung 3.1 jede Haftung für PSM. Darüber hinaus bestätigt der Auftraggeber mit der Freigabe die Richtigkeit und Vollständigkeit des Werkes.
4. 11
Nach Ausgleich sämtlicher mit dem Auftrag verbundenen Rechnungen und somit Forderungen gegenüber dem Auftraggeber wird PSM dem Auftraggeber die Nutzungsrechte der in Auftrag gegebenen Arbeit in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist (einfaches Nutzungsrecht). Im Zweifel erfüllt PSM die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer.
4. 12
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung von PSM.
4. 13
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Mit-Urheberrecht.
4. 14
Der Auftraggeber ist verpflichtet, PSM auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen.
4. 15
PSM ist jederzeit, auch wenn PSM das ausschließliche Nutzungsrecht gewährt hat, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
4. 16
Lieferverpflichtungen bzw. Übersendungen sind dann erfüllt, sobald die Arbeit bzw. die Leistung zur Versendung gelangt ist. Eine Änderung muss spätestens 14 Tage nach Abschluss mitgeteilt werden. Andernfalls wird diese als neuer Auftrag abgerechnet
4. 17
PSM kann keine Garantie geben, dass Lieferfristen eingehalten werden können. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Texten, Bildern, Freigaben) zu erfüllen hat. Der Auftraggeber wird von PSM rechtzeitig über ausstehende Mitwirkungspflichten informiert.
4. 18
PSM kann keine Garantie geben, dass Webseiten auf allen vorhandenen Geräten und Browsern einwandfrei angezeigt werden. Durch die hohe Anzahl an Browsern und Geräten kann dies nicht sichergestellt werden. PSM ist immer bemüht, dass Webseiten auf den meisten Geräten und Browsern fehlerfrei angezeigt werden. Ebenso übernimmt PSM keine Haftung für Serverprobleme oder -ausfälle. Auch für den Pagespeed der Webseiten übernimmt PSM keine Haftung.
4. 19
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von PSM gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei PSM anzuzeigen. Bei einer verspäteten Rüge wird das Werk als mangelfrei betrachtet.
4. 20
Soweit Leistungen von Dritten betroffen sind, wie zum Beispiel die Nutzung einer Domain, übernimmt PSM keine Gewähr für die dauerhafte Nutzung. Die Nutzung richtet sich nach den in jedem Land geltenden Regeln der Registrierungsorganisationen. PSM übernimmt keine Haftung für Produkte und Dienstleistungen von Fremdanbietern, unter der Einschränkung von Punkt 3.1.
4. 21
PSM verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und mit bestem Gewissen auszuführen. Die Agentur verantwortet sich darüber hinaus, die überlassenen Dokumente, Daten, Bilder, Vorlagen und weitere Dokumente von PSM sorgfältig zu behandeln.
4. 22
Eine Haftung von PSM, welche unter Vollmacht bzw. ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Aufträge gegenüber Drittleistungen/Fremdleistungen gegeben hat, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt PSM von allen Ersatzansprüchen diesbezüglich frei.
4. 23
Der Auftraggeber stellt PSM von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen PSM wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen auf Grund der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Angebote bzw. Inhalte geltend machen. Der Auftraggeber übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von PSM einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.
5. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen, Monatliche Pakete, SEA
5. 1
PSM genießt Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. PSM behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
5. 2
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags oder wird sie aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen, so kann PSM eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
5. 3
Bei Buchung eines monatlichen Paketes fallen sämtliche Kosten während der Vertragslaufzeit jeweils am Ende jeden Monats an. Hierzu erhält der Auftraggeber immer eine entsprechende Rechnung. Das Profilmanagement ist von dieser Regelung ausgeschlossen. Bei Buchung des Profilmanagements durch PSM ist der vereinbarte Betrag immer im Voraus für den Zeitraum von 12 Monaten zu zahlen.
5. 4
PSM garantiert in keiner Weise für eine Top Platzierung bei Google oder bei anderen Suchmaschinen. Die Suchmaschinenoptimierung erfolgt nach besten Gewissen und technischen Anforderungen. Ob ein Platz in den vorderen Rankings erreicht wird obliegt allein dem Suchmaschinenanbieter.
5. 5
Bei allen PPC-Maßnahmen (Google Ads, Bing Ads, Native Ads, Social Media Ads etc.) wird keine Erfolgsgarantie durch PSM gegeben. PSM kann nicht garantieren, dass der Einsatz des Werbebudgets zu entsprechendem Erfolg führt. PSM ist gewillt nach bestem Wissen und Gewissen das Werbebudget einzusetzen um den bestmöglichen Erfolg zu erreichen. Zudem kann PSM nicht garantieren, dass die Anzeigen des Auftraggebers 24 Stunden am Tag auf Platz 1 stehen oder überhaupt sichtbar sind.
5. 6
Alle Klickkosten für PPC-Maßnahmen (Google Ads, Bing Ads, Native Ads, Social Media Ads etc.) werden durch den Auftraggeber direkt an das entsprechende Netzwerk bezahlt. PSM legt keine Klickkosten für den Auftraggeber aus. Durch Klick von Nutzern auf die Anzeigen werden Kosten an das entsprechende Werbenetzwerk erzeugt.
5. 7
PSM behält sich vor, Domains nicht zu bewerben auf denen Inhalte vorhanden sind, die gegen geltendes Recht verstoßen oder auch jugendgefährdend, rassistisch, sexistisch oder anderweitig unvertretbar sind.
6. Kostenloser Google Ads Check und kostenloser Webseitencheck
6. 1
Webseitencheck
PSM wird sich die Webseite des Auftraggebers anschauen. Danach wird PSM Marketing Tipps zur Webseite geben, die der Auftraggeber umsetzen kann. Die Anzahl der Verbesserungsvorschläge wird nicht festgelegt und kann von PSM frei entschieden werden. Es wird auch keine Garantie für den Erfolg von Empfehlungen übernommen.
6. 2
Kostenloser Google Ads Check
PSM wird sich das Google Ads Konto des Auftraggebers anschauen. Danach wird PSM Marketing Tipps zu möglichen Verbesserungen geben, die der Auftraggeber umsetzen kann. Die Anzahl der Verbesserungsvorschläge wird nicht festgelegt und kann von PSM frei entschieden werden. Es wird auch keine Garantie für den Erfolg von Empfehlungen übernommen. Der Auftraggeber gewährt den benötigten Zugriff auf sein Google Adwords Konto, damit PSM überhaupt Verbesserungsvorschläge machen kann.
7. Profilmanagement durch PS Marketing
7. 1
Kündigung des Vertrages
Sollte der Vertrag nicht 4 Wochen vor Ablauf gekündigt werden, so verlängert sich dieser automatisch um weitere 12 Monate. Eine ordentliche Kündigung ist während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen. Die Kündigung hat per Schriftform zu erfolgen, wobei E-Mail oder Telefax die Schriftform wahren.
7.2
Abrechnung
Die Bezahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftverfahren und wird immer bei Beginn der Vertragslaufzeit für den Zeitraum von 12 Monaten abgebucht. Bei Vertragsdauer von länger als 12 Monaten wird immer zu Beginn der beginnenden 12 Monaten die Kosten für die kommenden 12 Monate abgebucht.
7.3
Garantie
PSM gibt keine Garantien für den Erfolg seiner Arbeit. PSM schuldet nur Dienstleistungen.
8. Google My Business
8.1
Auf Wunsch wird für den Auftraggeber auch ein Google My Business Eintrag erstellt. DerBestätigungscode, welcher per Post von Google versendet wird, wird vom Auftraggeber an PSM weitergegeben. PSM übernimmt keine Garantie, dass der Eintrag regelmäßig auffindbar ist. Die Inhalte werden mit dem Auftraggeber abgesprochen.
9. Vergütung
9.1
Die vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen jeweils die geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Zölle, Lizenzgebühren, auch nachträglich entstehende Abgaben etc. werden dem Auftraggeber ebenfalls in Rechnung gestellt.
9.2
Die Vergütung ist unverzüglich, spätestens jedoch am 7. Werktag nach Ablieferung der Daten, Dateien, Bilder, etc. pp. fällig und zwar in voller Höhe, sprich zahlbar ohne Abzug, falls keine andere, den Auftraggeber begünstigende Info auf der Rechnung enthalten sein sollte.
9.3
Bei Aufträgen, die sich über einen Zeitraum von 3 Monaten oder länger erstrecken oder eine finanzielle Vorleistung von mehr als 500 € von PSM verlangen, ist PSM berechtigt, Vorschussrechnungen und/oder Teilabrechnungen in angemessener Höhe zu stellen, welche ebenfalls ohne Abzug sofort fällig werden.
9.4
Sonstige Tätigkeiten, Entwürfe oder Skizzen, die dem Auftraggeber von PSM vorgelegt werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
9.5
Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist PSM berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
9. 6
PSM behält sich ein Zurückbehaltungsrecht aller überlassenen Unterlagen, Skripte, Skizzen, Reinzeichnungen etc. pp. bis zur endgültigen Zahlung des Auftraggebers vor. Urheberrechtliche Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller Rechnungen auf den Auftraggeber über.
9. 7
Ein Mitwirken des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Ein Abzug ist in keiner Weise gestattet, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.
9. 8
Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, ist es PSM gestattet, Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
9. 9
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber allein zu vertreten hat, zum Beispiel Nichtzahlung der Vorschussrechnung oder Verzug bei der Beibringung von Unterlagen, so erhöht sich der Nettoauftragswert um 30 % bei Verzug bis zu 3 Monaten und um 75 % bei Verzug von länger als 3 Monaten. Dem Auftraggeber steht ausdrücklich der Nachweis zu, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die hier genannten Pauschalen ausgefallen ist.
9. 10
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag Unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
9. 11
Der Auftraggeber verpflichtet sich, PSM zu bevollmächtigten, notwendige Fremdleistungen wie Lizenzen etc. zu ordern, welche zur Auftragserfüllung notwendig sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, PSM für diese Fremdleistungen freizustellen, insbesondere die Kosten zu übernehmen.
10. Abtretung und Aufrechnung
10. 1
Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Auftraggebers aus dem Vertrag mit PSM auf Dritte ist ausgeschlossen.
10. 2
Zur Aufrechnung gegenüber PSM ist der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.
11. Änderungen der AGB
PSM behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird PSM dem Auftraggeber schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitteilen. Widerspricht der Auftraggeber solchen Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Auftraggeber gesondert hingewiesen.
12. Datenschutz
Soweit die Vertragsparteien bei der Durchführung des Auftrags mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, sind die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz zu beachten. Der Auftraggeber wird ausdrücklich auf die Bestimmungen des § 11 BDSG hingewiesen. Die Vertragsparteien verarbeiten oder nutzen die personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung und sind insbesondere nicht berechtigt, personenbezogene Daten darüber hinaus zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen
13. 1
Sondervereinbarungen betreffend der AGB oder dem Hauptvertrag bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht erfolgt.
13. 2
Sollte sich die Firma oder die Geschäftsform einer der Vertragspartner ändern, bleibt der Vertrag bestehen.
13. 3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13. 4
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
13. 5
Gerichtstand und Erfüllungsort ist Zell am Harmersbach, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand: Januar 2019